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Approbierte Psycho­therapeut:innen für Supervision gesucht!

Wir suchen approbierte Psychotherapeut:innen, die unsere Berater:innen supervidieren, einzeln und in Gruppen. Die Sitzungen laufen remote über Microsoft Teams, Sie arbeiten freiberuflich auf Honorarbasis. Psychofit bietet psychologische Beratung durch Psycholog:innen mit Bachelor unter Supervision approbierter Psychotherapeut:innen. Der Bedarf an psychologischer Beratung ist groß: Im Schnitt warten Menschen in Deutschland 142 Tage auf einen Therapieplatz. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage und in unserem Blog.

Person arbeitet entspannt am Laptop

Zwei Formate

Einzelsupervision

Für 1 bis 2 Teilnehmende, 50 Minuten plus Vor- und Nachbereitung.

Gruppensupervision

Für 3 bis 4 Teilnehmende, mehr nach Absprache. 90 Minuten plus Vor- und Nachbereitung.

Wir suchen Sie für beide Formate: Einzel- und Gruppensupervision.

So läuft die Zusammenarbeit

100% Remote

Alle Sitzungen laufen über Microsoft Teams. Sie arbeiten, wo Sie möchten.

Termine ohne Abstimmen

Unsere Plattform sucht die gemeinsamen freien Zeiten der Teilnehmenden. Sie wählen eine davon aus oder melden, dass keine passt.

Fragen vorab

Mit der Anfrage erhalten Sie per Mail die Fragen der Teilnehmenden und können sich vorbereiten.

Auf Honorarbasis

Sie arbeiten freiberuflich und stellen Ihre Rechnung nach dem Termin.

Mitgestaltung

Sie sind im direkten Austausch mit den Gründern. Ihr Feedback fließt direkt in unsere Abläufe ein.

Inhalte

Aktuelle Fälle und Herausforderungen, Methoden, Reflexion der eigenen Arbeit und Qualitätssicherung.

Mehr über unsere Mission und Vision erfahren →

Das bringen Sie mit

  • Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut, nach neuem oder altem Recht
  • Mehrjährige Erfahrung als Supervisorin oder Supervisor, in Einzel- und Gruppensupervision
  • Freude daran, Ihr Wissen an junge Psycholog:innen weiterzugeben, von denen einige selbst den Weg in die Psychotherapie anstreben
  • Eine Anerkennung als Supervisorin oder Supervisor durch ein Ausbildungsinstitut oder Ihre Kammer ist willkommen, aber keine Voraussetzung
  • Freiberufliche Tätigkeit mit eigener Rechnung

Häufige Fragen

Brauche ich eine Anerkennung als Supervisorin oder Supervisor?

Nein. Eine Anerkennung durch ein Ausbildungsinstitut (altes Recht) oder durch die Kammer nach der Weiterbildungsordnung ist willkommen, aber keine Voraussetzung. Unsere Supervision ist keine Weiterbildung im Sinne der Kammer. Sie begleitet die psychologische Beratung unserer Berater:innen. Voraussetzung sind die Approbation und mehrjährige Erfahrung als Supervisorin oder Supervisor.

Wen supervidiere ich?

Psycholog:innen mit Bachelorabschluss, die bei Psychofit psychologische Beratung anbieten, keine Psychotherapie. In der Einzelsupervision sind es eine oder zwei Personen, in der Gruppe drei oder vier, nach Absprache auch mehr.

Wie kommen die Termine zustande?

Unsere Plattform sucht in den nächsten zwei Wochen Zeiten, zu denen alle Teilnehmenden frei sind. Sie bekommen die Anfrage mit den Fragen der Teilnehmenden per Mail, wählen eine Zeit aus oder melden, dass keine passt. Abstimmungsrunden gibt es nicht.

Wie viel Zeit kostet das?

Eine Einzelsupervision dauert 50 Minuten, eine Gruppensupervision 90 Minuten, jeweils plus Vor- und Nachbereitung. Wie viele Termine es werden, stimmen wir vorab mit Ihrer zeitlichen Verfügbarkeit ab.

Wie wird vergütet?

Sie nennen uns in Ihrer Bewerbung Ihre Honorarvorstellung pro Supervisionseinheit, getrennt für Einzel- und Gruppensupervision. Das Honorar je Format vereinbaren wir im Rahmenvertrag. Die Rechnung stellen Sie nach dem jeweiligen Termin.

Ich habe einen Kassensitz. Geht das?

Ja. Die Supervision ist keine Kassenleistung und wird nicht über die KV abgerechnet. Sie muss nur zu Ihrem Versorgungsauftrag passen, Ihre Sprechstunden gehen vor (§ 19a und § 20 Ärzte-ZV). Bei einigen Terminen im Monat ist das in der Regel kein Problem. Im Zweifel fragen Sie Ihre KV.

Ich bin angestellt. Geht das?

Ja, als freiberufliche Nebentätigkeit. Viele Arbeits- und Tarifverträge verlangen, dass Sie eine bezahlte Nebentätigkeit vorher schriftlich anzeigen. Klären Sie das bitte mit Ihrem Arbeitgeber.

Was gilt bei Umsatzsteuer und Versicherung?

Supervision ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs meist keine steuerfreie Heilbehandlung, also umsatzsteuerpflichtig. Die Kleinunternehmerregelung bleibt möglich, steuerfreie Umsätze aus der Psychotherapie zählen dabei nicht mit. Klären Sie die Einzelheiten mit Ihrer Steuerberatung. Fragen Sie außerdem Ihre Berufshaftpflicht, ob Supervision mitversichert ist.

Bekomme ich Fortbildungspunkte?

Davon gehen wir nicht aus. Für das Leiten einer Supervision vergeben Kammern Punkte in der Regel nur, wenn sie zertifiziert ist und die Teilnehmenden approbiert sind. Unsere Berater:innen sind es nicht.

Interesse?

Dann schreiben Sie uns eine kurze Mail an E-Mail schreiben mit:

  • Kurzer Vorstellung Ihrer Person
  • Lebenslauf
  • Ihrer Approbationsurkunde
  • Ihrer zeitlichen Verfügbarkeit
  • Ihrer Honorarvorstellung pro Supervisionseinheit, getrennt für Einzel- und Gruppensupervision