Honorarkürzung Psychotherapie ab April 2026: Was das für Sie als Patient bedeutet

Die Honorarkürzung Psychotherapie ist beschlossen: Ab dem 1. April 2026 sinken die Honorare für Psychotherapeut:innen um 4,5 %. Was wie eine trockene Verwaltungsentscheidung klingt, könnte für Millionen Menschen in Deutschland bedeuten: noch längere Wartezeiten, weniger Therapieplätze für Kassenpatient:innen und ein Gesundheitssystem, das psychisch Erkrankte zunehmend im Stich lässt.
Betroffene warten durchschnittlich 142 Tage auf einen Therapieplatz, fast fünf Monate (BPtK-Wartezeitstudie 2022, aktuellere Daten liegen nicht vor). Expert:innen, Berufsverbände und Betroffenenorganisationen befürchten: Diese Wartezeiten werden jetzt noch länger. Mehr als 479.000 Menschen haben bereits eine Petition gegen die Kürzung unterschrieben.
In einer akuten Krise? Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 (kostenlos, 24/7). Notruf: 112.
Honorarkürzung Psychotherapie: Was genau ist passiert?
Am 11. März 2026 hat der sogenannte Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA), ein Schiedsgremium aus Vertreter:innen der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, beschlossen, die Vergütung für nahezu alle psychotherapeutischen Leistungen pauschal um 4,5 % zu kürzen. Der Beschluss tritt zum 1. April 2026 in Kraft und betrifft jede Therapiestunde, jedes Erstgespräch und jede Akutbehandlung.
Gleichzeitig werden sogenannte Strukturzuschläge um 14,25 % angehoben. Das ist ein Zuschlag, den Praxen unter bestimmten Voraussetzungen erhalten. Der GKV-Spitzenverband argumentiert, die tatsächliche Kürzung betrage nach Verrechnung nur etwa 2,3 %. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) widerspricht: Realistisch liege die durchschnittliche Honorarminderung bei 3,5 %, weil nicht alle Praxen in vollem Umfang von den Strukturzuschlägen profitieren.
Für Sie als Patient:in ist die genaue Prozentzahl weniger wichtig als das Signal: Die Krankenkassen hatten ursprünglich sogar eine Kürzung um 10 % gefordert. Die 4,5 % sind also das Ergebnis eines Kompromisses. Aber eines Kompromisses, den alle Berufsverbände, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und Betroffenenorganisationen einhellig ablehnen.
Warum? Weil ambulante Psychotherapie laut Psychotherapeutenkammer Berlin gerade einmal 0,7 % der gesamten GKV-Ausgaben ausmacht. Die Einsparung durch die Kürzung ist ein Bruchteil der GKV-Gesamtkosten. KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen brachte es auf den Punkt: „Dass nun bei den psychotherapeutischen Leistungen die Vergütung nach der Rasenmähermethode um fast fünf Prozent gekürzt werden soll, ist aus unserer Sicht ein Unding."
Was bedeutet das konkret für Sie als Patient?
Vielleicht fragen Sie sich: Warum soll mich eine Honorarkürzung für Therapeut:innen interessieren? Ich zahle doch weiterhin meine Krankenkassenbeiträge, und Psychotherapie bleibt eine Kassenleistung. Das stimmt. Formal ändert sich an Ihrem Anspruch auf Psychotherapie nichts. Aber in der Praxis drohen gravierende Konsequenzen.
Längere Wartezeiten, die ohnehin schon unerträglich sind
Die durchschnittliche Wartezeit zwischen Erstgespräch und Therapiebeginn beträgt bereits jetzt 142 Tage, fast fünf Monate. Auf dem Land sind die Wartezeiten laut Deutscher DepressionsLiga noch deutlich länger. Jürgen Leuther, Vorsitzender der Deutschen DepressionsLiga, warnt: „Für Menschen mit Depressionen kann jede Woche ohne Behandlung eine erhebliche Belastung bedeuten."
Die Befürchtung ist konkret: Wenn die Vergütung sinkt, wird es für Psychotherapeut:innen wirtschaftlich attraktiver, mehr Privatpatient:innen oder Selbstzahler:innen zu behandeln. Deren Honorarsätze liegen deutlich über den Kassensätzen. Die Psychotherapeutin Charlotte von Lehmden aus Südhessen beschreibt das Dilemma: „Wenn Therapeutinnen und Therapeuten wegen der Honorarkürzungen verstärkt Privatpatienten aufnehmen, verlängern sich die Wartezeiten für gesetzlich Versicherte noch weiter. Am Ende würden psychisch kranke Menschen gegeneinander ausgespielt."
Die genauen Zahlen zur Wartezeit-Situation in Deutschland haben wir hier zusammengefasst.
Weniger Kassensitze, besonders auf dem Land
Die Kürzung macht die Niederlassung als Psychotherapeut:in mit Kassenzulassung weniger attraktiv. Laut BPtK liegt der durchschnittliche Überschuss pro Arbeitsstunde bei Psychotherapeut:innen bei gerade einmal 52 Euro. Das ist die Hälfte dessen, was Haus- oder Fachärzt:innen verdienen. Die angehende Psychotherapeutin Sophie Ritter, die sich noch in der Ausbildung befindet, überlegt bereits, ob sie sich eine reine Privatpraxis eröffnet statt einen Kassensitz zu kaufen. Der ärztliche Psychotherapeut Christoph Sedlin verliert durch die Kürzung 460 Euro pro Monat und will deshalb mehr Privatpatient:innen annehmen.
Diese Einzelfälle stehen für einen Trend, den die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) so zusammenfasst: Mittelfristig wird die Niederlassung mit Kassenzulassung unattraktiver. Junge Psychotherapeut:innen wählen dann eher eine Klinikanstellung oder den Privatbereich. Die Konsequenz: Noch weniger Therapieplätze für gesetzlich Versicherte.
Droht eine Zwei-Klassen-Psychotherapie?
Bundestagsabgeordnete Evelyn Schötz (Die Linke) formuliert es politisch: „Die Zwei-Klassen-Medizin wird so weiter zementiert." Das Muster ist bekannt: Wer privat versichert ist oder selbst zahlen kann, bekommt schneller einen Termin. Wer auf die Kasse angewiesen ist, wartet.
In den Kommentaren der Petition gegen die Kürzung beschreiben Betroffene, was das im Alltag bedeutet:
„4 DIN-A4-Seiten mit ca. 50 Adressen abtelefoniert. Kontakt nur via AB. Davon 8 Ersttermine erhalten, alle ohne Folgetermine mangels Therapieplatz." Franz, Petitionsunterzeichner
„Sobald das eigene Kind plötzlich betroffen ist und man nur hört 'kein Platz' oder 'nur auf eine weitere Warteliste', zweifelt man am ganzen System. Wo ist die Hilfe wenn man sie braucht?" Laura, Petitionsunterzeichnerin
„Als Patientin musste ich jetzt schon sehr lange auf einen Therapieplatz warten. Kommen die Kürzungen, werden vermutlich viele Therapeuten auf Privatpatienten umsatteln. Was ich verstehen kann." Kerstin, Petitionsunterzeichnerin
Was bedeutet das für Ihre laufende Therapie?
Wenn Sie aktuell in Behandlung sind: Ihre genehmigte Psychotherapie wird nicht abgebrochen oder eingeschränkt. Die Kürzung betrifft die Vergütung Ihrer Therapeut:in, nicht Ihren Behandlungsanspruch. Allerdings könnte es schwieriger werden, nach Abschluss einer Therapie einen Folgeplatz zu finden. Ihre Therapeut:in könnte perspektivisch Kassensitze reduzieren.
Was Psychotherapie in Deutschland kostet und wer zahlt, erklären wir hier.
Warum werden ausgerechnet Psychotherapeut:innen gekürzt?
Das ist die Frage, die auch viele Fachleute fassungslos macht. Die Antwort liegt in den Berechnungsmethoden des Bewertungsausschusses und in einer politischen Logik, die für Patient:innen schwer nachvollziehbar ist.
Das Argument der Krankenkassen
Der GKV-Spitzenverband argumentiert: Die psychotherapeutischen Honorare seien seit 2013 um 52 % gestiegen, während andere Facharztgruppen nur ein Plus von 33 % verzeichneten. Die Gesamtausgaben für ambulante Psychotherapie hätten sich in zehn Jahren auf 4,6 Milliarden Euro verdoppelt. Es gebe heute circa 40.000 zugelassene Psychotherapeut:innen, 50 % mehr als vor zehn Jahren (GKV-Spitzenverband, 12.03.2026). Der GKV-Spitzenverband nennt die 4,5 % einen „angemessenen Kompromiss".
Was die Gegenargumente sind
Die BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke nennt diese Darstellung „Äpfel mit Birnen verglichen". Der Grund: Die Kostenstrukturerhebung vergleicht das Vergütungsniveau von 2024. Aber der sogenannte Orientierungspunktwert wurde seitdem um 6,8 % erhöht. Diese Erhöhung kommt allen anderen Fachgruppen zugute, wird Psychotherapeut:innen aber vorenthalten. Effektiv werden ihnen dadurch Steigerungen von insgesamt fast 7 % verwehrt, die andere Ärzt:innen erhalten (KBV, 12.03.2026).
Psychotherapeut:innen können nicht einfach „mehr Patient:innen pro Stunde" behandeln, um den Einnahmeverlust auszugleichen. Ihre Leistungen sind nahezu vollständig zeitgebunden: Eine 50-Minuten-Sitzung ist eine 50-Minuten-Sitzung. Das unterscheidet sie grundlegend von vielen anderen Fachgruppen, die durch Effizienzsteigerungen oder Mengenausweitung reagieren können.
Und der vielleicht wichtigste Punkt: Für jeden Euro, der in ambulante Psychotherapie investiert wird, entsteht ein gesamtgesellschaftlicher Nutzen von 2 bis 4 Euro. Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit und laut DGPPN-Basisdaten 2025 mit 42 % der häufigste Grund für Frühverrentungen verantwortlich. Der Hausarzt Dr. Stefan Reschke formuliert es so: „Noch weniger Therapieangebote bedeuten längere Wartezeiten und mehr Selbstzahler-Leistungen. Und: Mehr Medikamente und Verlagerung in teure digitale Anwendungen. All das führt am Ende zu höheren Gesundheitskosten" (MEDI Verbund, 12.03.2026).
Wie geht es jetzt weiter?
Die Kürzung ist beschlossen, aber die Geschichte ist nicht zu Ende. Auf mehreren Ebenen wird gegen den Beschluss vorgegangen:
Klage der KBV: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat am 19. März 2026 offiziell eine Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg angekündigt. Die DPtV und weitere Verbände unterstützen diese Klage.
Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium: Der EBA-Beschluss wurde dem BMG am 16. März vorgelegt. Das Ministerium hat zwei Monate Zeit (bis circa Mitte Mai 2026), den Beschluss zu prüfen und gegebenenfalls zu beanstanden. Die DPtV und der bvvp haben am 18. März eine juristische Stellungnahme an das BMG geschickt mit der Forderung, den Beschluss nach § 87 Abs. 6 Satz 2 SGB V zu beanstanden.
Prüfauftrag bis September 2026: Der EBA hat den regulären Bewertungsausschuss beauftragt, die Berechnungssystematik und Datengrundlage bis zum 30. September 2026 zu überprüfen. Ein implizites Eingeständnis, dass die aktuelle Berechnung Schwächen hat.
Petition mit über 479.000 Unterschriften: Die von der Psychologischen Psychotherapeutin Johanna Alisa Jung initiierte Petition auf change.org trägt den Titel „Monatelange Wartezeiten und jetzt werden psychotherapeutische Leistungen gekürzt?" und hat mittlerweile weit über 479.000 Unterschriften gesammelt. Die DPtV hat eine Bundestagspetition eingereicht, die bei 50.000 Mitzeichnungen eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss auslöst.
Bundesweite Demonstrationen: Psychotherapeut:innen demonstrieren seit Mitte März in zahlreichen Städten, unter anderem in Berlin, Leipzig und Hannover sowie in Hamburg.
Was können diese Maßnahmen bewirken? Im besten Fall beanstandet das BMG den Beschluss oder das Landessozialgericht kippt die Kürzung. Beides würde aber Monate dauern. Die Kürzung tritt am 1. April 2026 zunächst in Kraft.
Was können Sie jetzt tun?
Wichtig: Wenn Sie sich in einer akuten Krise befinden oder Suizidgedanken haben, rufen Sie die Telefonseelsorge an: 0800 111 0 111 (kostenlos, 24/7). In lebensbedrohlichen Situationen wählen Sie den Notruf 112 oder fahren Sie in die nächste psychiatrische Notaufnahme.
Wenn Sie einen Therapieplatz suchen oder befürchten, dass die Kürzung Ihre Versorgung verschlechtert, haben Sie mehrere Optionen:
1. Terminservicestelle nutzen (116117)
Die Terminservicestelle Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen innerhalb von vier Wochen einen Termin für ein psychotherapeutisches Erstgespräch (Sprechstunde) zu vermitteln. Rufen Sie 116117 an oder nutzen Sie die Online-Terminbuchung auf 116117.de. Wichtig: Das Erstgespräch ist noch kein Therapieplatz. Nach der Sprechstunde müssen Sie sich in der Regel selbst um einen Therapieplatz bemühen. Aber es ist der erste Schritt.
2. Kostenerstattungsverfahren beantragen
Wenn Ihre Krankenkasse Ihnen keinen Therapieplatz in zumutbarer Frist vermitteln kann, haben Sie nach § 13 Abs. 3 SGB V unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Kostenerstattung für eine Behandlung in einer Privatpraxis. Wichtig: Stellen Sie den Antrag vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Kasse. Dokumentieren Sie Ihre Suche (Datum, Praxisname, Antwort). Die Erstattung erfolgt in der Regel nur bis zur Höhe der Kassensätze, nicht des vollen Privathonorars. Viele Krankenkassen lehnen den Antrag zunächst ab. Bleiben Sie hartnäckig und legen Sie Widerspruch ein.
3. Akutbehandlung als schnelle Option
Die psychotherapeutische Akutbehandlung umfasst bis zu 12 Sitzungen (je 50 Minuten) und kann deutlich schneller beginnen als eine reguläre Richtlinientherapie, da sie keinen Antrag bei der Krankenkasse erfordert. Wenn Sie in der Sprechstunde einen dringlichen Vermittlungscode erhalten, muss die Terminservicestelle Ihnen innerhalb von zwei Wochen einen Termin für die Akutbehandlung vermitteln.
4. Psychologische Beratung als Brücke: sofort und professionell
Zwischen „ich brauche Hilfe" und „ich habe einen Therapieplatz" liegen im Durchschnitt fast fünf Monate. Das ist eine lange Zeit, in der Sie nicht allein sein müssen.
Psychologische Beratung ist keine Psychotherapie und keine Kassenleistung. In der Beratung werden keine psychischen Erkrankungen diagnostiziert oder behandelt. Was psychologische Beratung bieten kann: professionelle Unterstützung bei Belastungen, Stress, Lebenskrisen, Beziehungsproblemen oder der Orientierung, welche Art von Hilfe Sie eigentlich brauchen.
Den genauen Unterschied zwischen Beratung und Therapie erklären wir hier.
Psychofit bietet genau diese Brücke: psychologische Beratung, sofort verfügbar, ohne Wartezeit. Unsere Berater:innen haben mindestens einen B.Sc. in Psychologie und arbeiten unter Supervision approbierter Psychotherapeut:innen. Ein Erstgespräch kostet 25 €, Folgesitzungen 49 €, Studierende zahlen 25 €.
Wie unser Modell funktioniert und warum es wirkt, lesen Sie hier.
Wir ersetzen keine Psychotherapie. Wenn Sie unter einer psychischen Erkrankung leiden, sollten Sie parallel weiterhin aktiv einen Therapieplatz suchen. Aber wenn Sie die Wartezeit nicht allein überbrücken möchten, sind wir für Sie da.
5. Gruppentherapie und Selbsthilfe nutzen
Gruppentherapie ist eine Kassenleistung und hat oft kürzere Wartezeiten als Einzeltherapie. Fragen Sie Ihre Therapeut:in oder die Terminservicestelle gezielt danach. Ergänzend bieten Selbsthilfegruppen, zum Beispiel über die NAKOS-Datenbank, niedrigschwellige Unterstützung durch andere Betroffene.
6. Kostenlose Anlaufstellen und digitale Angebote
Psychosoziale Beratungsstellen (Caritas, Diakonie, AWO, kommunale Beratungsstellen) bieten kostenlose Beratung an. Der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) Ihres Landkreises berät ebenfalls kostenfrei und niedrigschwellig. Fragen Sie auch Ihre Krankenkasse nach eigenen Angeboten für psychische Gesundheit. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) wie deprexis oder HelloBetter können Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Psychotherapeut:in auf Rezept verschreiben. Die Kosten übernimmt die Kasse.
7. Petition unterschreiben und aktiv werden
Wenn Sie auch für andere Betroffene etwas tun möchten: Unterschreiben Sie die Petition auf change.org (aktuell über 479.000 Unterschriften). Kontaktieren Sie Ihre Bundestagsabgeordneten und schildern Sie, wie die Versorgungslage Sie betrifft. Jede Stimme zählt. Besonders Patientenstimmen, die in der politischen Debatte bisher kaum gehört werden.
Das Wichtigste auf einen Blick
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Was wurde beschlossen? | 4,5 % Honorarkürzung für Psychotherapeut:innen ab 01.04.2026 |
| Ändert sich mein Anspruch auf Therapie? | Nein. Psychotherapie bleibt Kassenleistung |
| Wird die Wartezeit länger? | Expert:innen befürchten das, weil Therapeut:innen mehr Privatpatient:innen behandeln könnten |
| Wie lang ist die Wartezeit aktuell? | Durchschnittlich 142 Tage (ca. 5 Monate), auf dem Land oft deutlich länger |
| Was kann ich sofort tun? | 116117 anrufen, Kostenerstattungsverfahren prüfen, psychologische Beratung als Brücke nutzen |
| Wird die Kürzung angefochten? | Ja: KBV klagt, BMG prüft, Petition mit 479.000+ Unterschriften |
Sie brauchen jetzt Unterstützung?
Psychofit bietet psychologische Beratung, keine Psychotherapie. Wir stellen keine Diagnosen und behandeln keine psychischen Erkrankungen. Was wir bieten: professionelle Unterstützung ohne Wartezeit, mit Berater:innen die mindestens einen B.Sc. in Psychologie haben und unter Supervision approbierter Psychotherapeut:innen arbeiten.
Schritt 1: Buchen Sie Ihr Erstgespräch. 25 € für 50 Minuten. Schritt 2: Entscheiden Sie selbst, ob und wie es weitergeht. Folgesitzungen für 49 €, Studierende zahlen nur 25 €.
Keine Warteliste. Keine Bürokratie. Mit Geld-zurück-Garantie auf jede Sitzung.
Quellen
-
Deutsches Ärzteblatt (12.03.2026). Honorarkürzung für Psychotherapeuten beschlossen.
-
GKV-Spitzenverband (12.03.2026). Pressemitteilung zur Vergütungsanpassung.
-
KBV (12.03.2026). KBV-Vorstand enttäuscht: Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird um fast fünf Prozent gekürzt.
-
DPtV (März 2026). KBV kündigt Klage gegen Honorarkürzung an, DPtV dabei.
-
KV Nordrhein (23.03.2026). Psychotherapie-Honorarkürzung gefährdet Versorgung.
-
Deutsche DepressionsLiga (16.03.2026). Pressemitteilung: Honorarkürzungen in der Psychotherapie.
-
WEB.DE/RND (19.03.2026). Psychotherapeuten-Honorare: Kassenpatienten drohen weitere Kürzungen.
-
FR (16.03.2026). Krankenkassen kürzen Honorare für Psychotherapeuten um Prozent.
-
ZEIT (März 2026). Honorarkürzungen Psychotherapeuten: Protest und Patienten.
-
MEDI Verbund (12.03.2026). Pressemitteilung zur Psychotherapie-Honorarkürzung.
-
NDR (23.03.2026). Hamburg: Protest gegen Honorarkürzungen für Psychotherapeuten.
Alle Angaben in diesem Artikel wurden sorgfältig recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr. Preise, Wartezeiten und gesetzliche Regelungen können sich ändern. Stand: März 2026.
