Psychologische Beratung vs. Psychotherapie: Was ist der Unterschied?

Wer psychologische Unterstützung sucht, steht oft vor einer zentralen Frage: Brauche ich eine Psychotherapie – oder reicht psychologische Beratung?
Die Begriffe werden im Alltag häufig vermischt. In Deutschland gibt es aber klare Unterschiede – vor allem bei Ziel, rechtlichem Rahmen, Kostenübernahme und Anbieter-Qualifikation.
Hinweis: Dieser Artikel dient der Orientierung und ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Abklärung. Bei akuten Krisen: siehe Abschnitt „Soforthilfe“.
Das Wichtigste in Kürze
| Psychologische Beratung | Psychotherapie | |
|---|---|---|
| Ziel | Orientierung, Bewältigung von Belastungen, Prävention | Behandlung psychischer Störungen mit Krankheitswert |
| Diagnose nötig? | In der Regel nein | Häufig relevant, v. a. bei Behandlung als Kassenleistung |
| Rechtlicher Rahmen | Begriff nicht einheitlich geregelt; Qualität sehr unterschiedlich | Psychotherapie ist im Psychotherapeutengesetz (PsychThG) als heilkundliche Tätigkeit geregelt |
| Kostenübernahme | Meist Selbstzahler (Ausnahmen möglich) | GKV/PKV je nach Voraussetzungen und Verfahren |
| Wartezeit | Oft kurzfristig | Häufig mehrere Monate (je nach Region stark unterschiedlich) |
Was ist Psychotherapie?
Psychotherapie ist in Deutschland rechtlich als heilkundliche Behandlung psychischer Störungen geregelt. Das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) beschreibt Psychotherapie als Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist.
(Quelle: PsychThG § 1 Abs. 2)
Kurz gesagt: Psychotherapie richtet sich an psychische Erkrankungen bzw. Störungen mit Krankheitswert (z. B. Depressionen, Angststörungen, Traumafolgestörungen).
Wer darf Psychotherapie anbieten?
Für Psychotherapie im Sinne der Approbationsberufe gilt: Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut:in“ ist rechtlich geschützt (Approbation).
(Quelle: PsychThG)
Unabhängig davon gilt allgemein: Wer Heilkunde ohne entsprechende Erlaubnis ausübt, kann nach dem Heilpraktikergesetz belangt werden. (In bestimmten Konstellationen kann eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz – z. B. „Heilpraktiker:in (Psychotherapie)“ – eine Rolle spielen.)
(Quelle: HeilprG)
Welche Verfahren übernimmt die Krankenkasse? (Richtlinienverfahren)
Welche psychotherapeutischen Verfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung als Richtlinienverfahren gelten, regelt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Psychotherapie-Richtlinie.
(Quelle: G-BA – Ambulante Psychotherapie & Psychotherapie-Richtlinie)
Dazu zählen:
- Verhaltenstherapie
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- Analytische Psychotherapie
- Systemische Therapie
- für Erwachsene: als Kassenleistung seit 2020
- für Kinder und Jugendliche: per G-BA-Beschluss vom 18.01.2024; in Kraft seit 12.04.2024
(Quelle: G-BA Pressemitteilung 18.01.2024 & G-BA Fachnews 12.04.2024 & Beschluss-PDF)
Was ist psychologische Beratung?
Psychologische Beratung ist in der Regel keine heilkundliche Behandlung einer psychischen Störung mit Krankheitswert. Sie richtet sich typischerweise an Menschen, die Unterstützung bei Belastungen, Konflikten, Lebensentscheidungen oder Übergängen suchen.
Das PsychThG grenzt Psychotherapie u. a. von Tätigkeiten ab, die sich „nur“ auf die Aufarbeitung sozialer Konflikte bzw. Zwecke außerhalb der Heilkunde beziehen.
(Quelle: PsychThG § 1 Abs. 2)
Wichtig (praxisnah): Viele Menschen wissen anfangs nicht sicher, ob „nur Belastung“ oder bereits eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt. Seriöse Beratung sollte deshalb Warnzeichen erkennen und bei Bedarf Abklärung/Weitervermittlung anregen.
Typische Themen in der Beratung
- Stress und Überlastung im Alltag
- Beziehungs- und Familienkonflikte
- Berufliche Orientierung und Entscheidungsfindung
- Lebenskrisen (z. B. Trennung, Jobverlust)
- Trauer und Verlust
- Selbstreflexion und persönliche Entwicklung
- Prüfungsangst und Lern-/Arbeitsprobleme (z. B. bei Studierenden)
Wer darf Beratung anbieten?
Die Bezeichnung „Berater:in“ bzw. „psychologische:r Berater:in“ ist nicht einheitlich gesetzlich geregelt. Deshalb lohnt es sich, auf Transparenz und Qualität zu achten:
- Welche Ausbildung/Qualifikation wird konkret genannt?
- Werden Grenzen klar kommuniziert (keine heilkundliche Behandlung, ggf. Weitervermittlung)?
- Gibt es Supervision/Qualitätssicherung?
Der zentrale Unterschied: „Krankheitswert“
Der Kernunterschied ist nicht „wie ernst“ ein Problem ist, sondern ob eine Störung mit Krankheitswert vorliegt und ob Psychotherapie indiziert ist.
(Quelle: PsychThG § 1 Abs. 2)
Zur Orientierung: Diagnosen werden in Deutschland offiziell nach der ICD-10-GM kodiert (BfArM).
(Quelle: BfArM – ICD-10-GM)
Beispiele (ICD-10):
- Depressive Episode (F32)
- Rezidivierende depressive Störung (F33)
- Generalisierte Angststörung (F41.1)
- Posttraumatische Belastungsstörung (F43.1)
- Anorexia nervosa (F50.0)
Wenn du unsicher bist, ist das normal. Ein sinnvoller erster Schritt kann ein Gespräch zur Einordnung sein (z. B. psychotherapeutische Sprechstunde oder seriöse Beratung mit klarer Weitervermittlung).
Praktische Unterschiede: Wartezeit & Kosten
Wartezeit (mit transparenter Einordnung)
Zur Wartezeit gibt es unterschiedliche Messweisen – und je nach Region große Unterschiede.
- Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) berichtet durchschnittlich 142,4 Tage vom Erstgespräch bis zum Therapiebeginn (Datenbasis: KBV-Abrechnungsdaten; Zeitraum: Q1/2019).
(Quelle: BPtK Pressemitteilung 09.12.2022 & BPtK-PDF) - Die KVB (Bayern) berichtet für 2021 in Bayern (Messung: erste Sprechstunde bis Therapiebeginn) einen Median von 97 Tagen und einen Durchschnitt von 139 Tagen.
(Quelle: KVB Presseinfo 10.02.2023 & KVB-PDF)
Wichtig: Die BPtK-Zahl ist korrekt kontextualisiert (Q1/2019). Sie ist nicht „falsch“, aber eben eine ältere bundesweite Abrechnungsanalyse.
Mehr dazu: → ca. 142 Tage Wartezeit auf Therapie: Warum das System überlastet ist
Kosten
- Psychotherapie (GKV): bei Richtlinientherapie und erfüllten Voraussetzungen übernimmt die Krankenkasse die Kosten.
(Quelle: G-BA – Ambulante Psychotherapie & Psychotherapie-Richtlinie) - Psychotherapie (Selbstzahlung/PKV): abhängig von Tarif/Abrechnung.
- Psychologische Beratung: meist Selbstzahlung; Preise variieren stark (z. B. 25–150 € pro Sitzung, je nach Anbieter/Setting).
Wann ist Beratung sinnvoll?
Beratung ist häufig passend, wenn:
- du mit konkreten Lebensproblemen kämpfst (Stress, Konflikte, Entscheidungen)
- du präventiv Unterstützung suchst
- du kurzfristig Hilfe möchtest oder erst einmal Orientierung brauchst
Wann ist Psychotherapie notwendig?
Psychotherapie ist naheliegend, wenn:
- eine Störung mit Krankheitswert vorliegt bzw. wahrscheinlich ist
- der Leidensdruck hoch ist oder der Alltag deutlich beeinträchtigt ist
- Symptome über längere Zeit bestehen
- es zu Selbstverletzung oder Suizidgedanken kommt
Soforthilfe bei akuten Krisen
Bei akuten Krisen (z. B. Suizidgedanken, starke Selbstgefährdung):
- TelefonSeelsorge: 0800 111 0 111 / 0800 111 0 222 oder 116 123 (24/7)
(Quelle: TelefonSeelsorge) - 112 bei akuter Gefahr
- Psychiatrische Notaufnahme oder ärztlicher Bereitschaftsdienst (116 117)
Fazit
Psychologische Beratung und Psychotherapie sind keine Gegensätze, sondern erfüllen unterschiedliche Aufgaben:
- Beratung hilft oft bei Belastungen und Orientierung.
- Psychotherapie behandelt psychische Störungen mit Krankheitswert (gesetzlich geregelt).
Der wichtigste Schritt ist, überhaupt Hilfe zu suchen – und dann die passende Form zu wählen.
Quellen
- Psychotherapeutengesetz (PsychThG) – Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/psychthg_2020/BJNR160410019.html
- Heilpraktikergesetz (HeilprG) – Gesetzestext (Übersicht): https://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/
- G-BA – Ambulante Psychotherapie: https://www.g-ba.de/themen/psychotherapie/ambulante-psychotherapie/
- G-BA – Psychotherapie-Richtlinie (Übersicht): https://www.g-ba.de/richtlinien/20/
- G-BA – Psychotherapie-Richtlinie (aktuelle PDF-Fassung; geändert 21.08.2025, in Kraft 11.11.2025): https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3977/PT-RL_2025-08-21_iK-2025-11-11.pdf
- G-BA – Pressemitteilung (18.01.2024): Systemische Therapie auch für Kinder und Jugendliche beschlossen (Erwachsene seit 2020): https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1160/
- G-BA – Fachnews (12.04.2024): Systemische Therapie für Kinder/Jugendliche in Kraft: https://www.g-ba.de/service/fachnews/124/
- G-BA – Beschluss-PDF (18.01.2024): Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen (BAnz): https://www.g-ba.de/downloads/39-261-6420/2024-01-18_PT-RL_Systemische-Therapie_Kinder-Jugendliche_BAnz.pdf
- BfArM – ICD-10-GM: https://www.bfarm.de/DE/Kodiersysteme/Klassifikationen/ICD/ICD-10-GM/_node.html
- BPtK – Pressemitteilung (09.12.2022): https://www.bptk.de/pressemitteilungen/psychisch-kranke-warten-142-tage-auf-eine-psychotherapeutische-behandlung/
- BPtK – PDF: https://api.bptk.de/uploads/20221209_pm_Wartezeitenstudie_GKV_SV_9e58f8e502.pdf
- KVB – Presseinformation (10.02.2023): https://www.kvb.de/ueber-uns/pressearbeit/10022023
- KVB – PDF: https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/Ueber-uns/Pressearbeit/Presseinformationen/2023/KVB-PI-230210-Wartezeiten-Psychotherapie.pdf
- TelefonSeelsorge: https://www.telefonseelsorge.de/